Kann ich mein verstorbenes Haustier nach der Sektion zurücknehmen um es zu beerdigen?
Sie haben die Möglichkeit, uns damit zu beauftragen, Ihr Haustier (bis zu einer Grösse von ca. 100 kg) bei einem Tierkrematorium ihrer Wahl kremieren zu lassen. Bei grösseren Tieren (wie z.B. Pferden) können wir die Kremation auf bestimmte Organe (z.B. Kopf und Herz) beschränken und so dennoch eine Teilkremation durchführen lassen. Die Krematorien holen Ihre Tiere bei uns ab und stellen Ihnen die Asche Ihrer Tiere zu. Aus hygienischen und seuchenpolizeilichen Gründen dürfen wir Ihnen Ihr Tier nicht mehr aushändigen. Eine Aufbahrung der Tiere im Krematorium nach erfolgter Sektion ist ebenfalls nicht möglich.
Kann ich Teile meines verstorbenen Haustieres nach der Sektion als Andenken oder zur weiteren Verwendung zurück erhalten?
Aus hygienischen und seuchenpolizeilichen Gründen dürfen wir Privatpersonen keine Teile Ihrer Tiere (Schädel, Schweifhaare, Fell, etc.) aushändigen nachdem das Tier in den Sektionsbereich verbracht wurde.
Ich verstehe die Fachsprache der Sektionsberichte nicht, kann die Pathologie die Berichte nicht für Laien verständlich schreiben?
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall Einsendungen von Tieren mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt abzusprechen und diese als Einsender anzugeben. Um möglichst exakte Berichte verfassen zu können, ist die Verwendung tierärztlicher Fachausdrücke unumgänglich. Von daher sind unsere Berichte für Tierärztinnen/Tierärzte verfasst. Die letztliche Gesamtbeurteilung des Sektionsberichtes im Zusammenhang mit der klinischen Erkrankung Ihres Tieres und die Schlussfolgerungen daraus erfolgt durch Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt, da diese/r den Gesundheitszustand Ihres Tieres meistens am besten kennt.
Es dauert so lange bis der Bericht eintrifft, geht das nicht schneller?
Ein Endbericht kann erst nach Eintreffen aller weiterführenden Untersuchungsergebnisse aus weiteren Instituten erfolgen. Dies kann zwischen mehreren Tagen und einigen Wochen dauern. Bei Bestandsproblemen und für uns erkennbar dringenden Fällen sind wir bemüht, den einsendenden Tierärzten/innen telefonisch oder schriftlich einen Zwischenbericht zu geben (oftmals telefonisch direkt nach oder noch während der Sektion). Die einsendenden Tierärzte/innen könne zudem in dringenden Fällen jederzeit, während unserer Öffnungszeiten, telefonisch Auskunft verlangen.